Flurneuordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG stellen in den Verfahrensgebieten einen effektiven und umfassenden Lösungsweg für eine flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse dar. Neben einer betriebswirtschaftlich günstigen Gestaltung der landwirtschaftlichen Eigentumsstrukturen werden Maßnahmen der öffentlichen und privaten Dorferneuerung, des ländlichen Wegebaus und der Landschaftsgestaltung durchgeführt.
Damit tragen Flächenverfahren zur integralen Gesamtentwicklung des ländlichen Raumes bei.
Durch die LUC GmbH werden gegenwärtig folgende Bodenordnungsverfahren bearbeitet: